Abgeschlossenheit
Für Wohnungen oder sonstige Räumlichkeiten darf Sondereigentum im
Grundbuch nur begründet werden, wenn diese in sich abgeschlossen sind und
zumindest Küche / Kochnische, WC, Bad / Dusche enthalten. Bevor das Grundbuchamt
für jedes Wohnungseigentum ein eigenes Grundbuchblatt anlegt, müssen
Sie die Abgeschlossenheit durch eine Bescheinigung der zuständigen Baubehörde
nachweisen.
Abschreibung
Absetzung des Wertverlustes von Wirtschaftsgütern (Absetzung für Abnutzung
= AfA), insbesondere von Gebäuden, durch Verteilung der Anschaffungs- und
Herstellungskosten auf die einzelnen Jahre der Nutzung.
- lineare Abschreibung:
Absetzung in jährlich gleichen Beträgen. Bei ganz oder teilweise vermieteten
Wohngebäuden können gemäß §7 Abs. 4 EStG jährlich
2% (bzw. 2,5% bei vor 1925 hergestellten Gebäuden) der Herstellungs-/ Anschaffungskosten
(ohne den Wert des Grundstücks), die dem vermieteten Gebäudeteil zuzurechnen
sind, von den Einkünften abgesetzt werden.
- degressive Abschreibung:
Absetzung in jährlich abnehmenden Beträgen. Bei Wohngebäuden
können gemäß §7 Abs. 5 EStG in den ersten 8 Jahren 5 %,
in den folgenden 6 Jahren je 2,5 % und danach je 1,25 % der auf den vermieteten
Gebäudeteil entfallenden Herstellungs-/ Anschaffungskosten abgesetzt werden.
Absetzung für Abnutzung
siehe Abschreibung.
Ad-Hoc Publikation
Kursrelevante Nachrichten, die börsennotierte Unternehmen unverzüglich
veröffentlichen müssen, um diese möglichst allen Marktteilnehmern
zur gleichen Zeit zugänglich zu machen.
ADR
(American Depository Receipt) Hinterlegungsscheine, die das Eigentum von Aktien
verbriefen. Ein ADR kann sich auf nur eine, auf mehrere und auch lediglich auf
einen Aktienbruchteil beziehen, wie z. B. das ADR der SAP-Aktie, welches sich
nur auf einen 1/12 Teil dieses Wertpapiers bezieht.
Agio
Aufgeld
Akkumulieren
Form der Einstufung einer Aktie durch Analysten von Banken und Brokerhäusern;
hier: Der Wert wird sich wie der Gesamtmarkt entwickeln (sog. Marketperformer).
Aktie
Urkunde, die dem Inhaber einen Anteil am Grundkapital und somit am Vermögen
einer Aktiengesellschaft sowie bestimmte Mitgliedschaftsrechte am Unternehmen
verbrieft. Aktien lauten in Deutschland mindestens auf 1 Euro. Man unterscheidet
Inhaberaktien, Namensaktien, Stammaktien und Vorzugsaktien.
Aktienanalyse
Untersuchung und Prognose der Kurs- und Rendite-Entwicklung von Aktien. Verfahren
der Aktienanalyse sind: Fundamentalanalyse und technische bzw. Chartanalyse.
Aktienfonds
Investmentfonds, der sich ausschließlich oder überwiegend aus in-
und/oder ausländischen Aktien zusammensetzt.
Aktiengesellschaft
Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person),
deren Aktionäre mit ihren Einlagen auf das Grundkapital beteiligt sind
und auch ausschließlich mit dieser Einlage haften. Die Höhe des gesamten
Nennwertes entspricht dem Grundkapital, das bei Gründung mindestens TDM
100 betragen muss. Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung bilden die Organe
der Aktiengesellschaft.
Aktienindex
Ein Index ist eine Kennziffer, die Veränderungen bestimmter Größen
zum Ausdruck bringt. Dadurch werden Vergleiche, insbesondere von Wertpapier-
und Preisveränderungen, zwischen verschiedenen Zeitpunkten ermöglicht.
Bekannte Aktienindizes sind: DAX, Dow Jones, CDAX, Nikkei-Index.
Aktienpaket
Kann im Besitz einer einzelnen Person oder eines anderen Unternehmens sein.
Aktiensplit
Maßnahme einer Aktiengesellschaft, um den Aktienkurs optisch "billiger"
zu machen. Beispiel: Aktiensplit im Verhältnis 3 : 1 bedeutet, dass man
drei Aktien für eine Aktie erhält; der Kurs wird dabei durch drei
geteilt; hat für den Aktionär keine Wertänderung seines Aktienbestandes
zur Folge.
Alpha
Das Alpha beschreibt, um wieviel der Ertrag einer Investition, unter Berücksichtigung
des eingegangenen Risikos, über dem Ertrag des jeweiligen Referenzindex
liegt. je höher das Alpha, desto besser entwickelte sich die Investition
im Verhältnis zum Markt.
American Style
Eine Option bzw. ein Optionsschein ist American Style, wenn er jederzeit während
der Ausübungsfrist ausübbar ist.
Gegensatz: European Style.
Am Geld
Der Ausübungspreis des Optionsscheines entspricht dem Kurs des Basiswertes.
Vergleiche: aus dem Geld.
Amtliche Notierung
Kursnotierung von Wertpapieren. Die Kurse werden durch den amtlichen Makler
(Kursmakler) an der Börse, im Amtlichen Kursblatt der Börse sowie
im Wirtschaftsteil der Tagespresse und anderen Medien veröffentlicht. Um
zum Amtlichen Handel zugelassen zu werden, müssen die Wertpapiere bestimmte
Bedingungen erfüllen.
Dazu gehört die Veröffentlichung eines Prospekts und der jährlichen
Bilanz.
Amtlicher Lageplan
Der amtliche Lageplan ist eine Flurkarte, die von den Kataster- bzw. Liegenschaftsämtern
erstellt wird und auf der die Lage der Immobilie verzeichnet ist. Er gehört
zu den für eine Baufinanzierung wichtigen Unterlagen.
Anfänglicher effektiver Jahreszins
siehe Effektivzins.
Anlageausschuss
Der Anlageausschuss wird vom Aufsichtsrat der Kapitalanlagegesellschaft für
den jeweiligen Fonds bestellt. Im Anlageausschuss wird die längerfristige
Anlagepolitik festgelegt. Sowohl Vertreter der Depotbank als auch die der Kapitalanlagegesellschaft
haben in ihren Entscheidungen unabhängig voneinander die Interessen der
Anteilinhaber wahrzunehmen.
Anlagegrenzen
Nach dem Kapitalanlagegesellschaftengesetz darf ein Fonds in Wertpapiere einer
einzelnen Adresse nur maximal fünf Prozent - in Ausnahmefällen bis
zehn Prozent - des Fondsvermögens investieren.
Anlagepolitik
Festlegung aller Maßnahmen zur Gestaltung des verwalteten Vermögens
i. d. R. durch das Portfolio-Management.
Anleihen
Sammelbegriff für in- und ausländische festverzinsliche Schuldverschreibungen,
die sowohl von öffentlichen Emittenten wie Bund, Länder und Gemeinden
als auch von privaten Unternehmen zur Finanzierung von Investitionsvorhaben
ausgegeben werden.
Annuität
Eine Annuität ist eine immer gleich bleibende Leistung (z.B. viertel-,
halbjährliche oder Monatsraten) für ein Darlehen, bei dem im Laufe
der Zeit der Tilgungsanteil zunimmt, während der Zinsanteil innerhalb der
Annuität abnimmt. (siehe auch Laufzeit).
ANNUITÄT = ZINS + TILGUNG
Annuitätendarlehen
Annuitätendarlehen (auch Amortisationsdarlehen) ist die bei der Baufinanzierung
meist genutzte Darlehensform. Die Bezeichnung kommt von der Art der Verzinsung
und Tilgung der Darlehen mit einer gleich bleibenden Jahresleistung (Annuität).
Der Kreditnehmer zahlt dabei bis zur vollen Rückzahlung des Darlehens eine
gleich bleibende Jahresleistung, die sich aus dem Zins- und Tilgungssatz in
Prozent des Darlehens errechnet. Mit fortschreitender Tilgung vermindert sich
der in der Jahresleistung enthaltene Zinsanteil, während der Tilgungsanteil
entsprechend steigt.
Anschaffungskosten
Anschaffungskosten
Gesamtzahl aller ausgegebenen Anteile eines Fonds, die sich aktuell in Umlauf
befinden.
Arbitrage
Gewinnbringende Nutzung von Preisdifferenzen eines oder mehrerer Handelsobjekte
an verschiedenen Börsenplätzen oder am Kassa- und Terminmarkt.
Ask/Briefkurs
Preis, zu dem ein Wert angeboten wird (Verkaufspreis)
Gegensatz: Bid/Geldkurs.
Asset Class
Vermögenskategorie bzw. -gattung. Darunter versteht man eine weit definierte
Kategorie finanzieller Aktiva, wie beispielsweise Aktien, festverzinsliche Wertpapiere
oder Immobilien.
At-the-money-Option
Eine Option bzw. ein Optionsschein ist am Geld (at-the-money), wenn der Kurs
des Basiswertes dem Ausübungspreis der Option entspricht bzw. nahe daran
ist.
Weitere Begriffe: In-the-money-Option, Out-of-the-money-Option.
ATX
Wichtigster österreichischer Aktienindex, der 23 Aktien beinhaltet.
Aufgeld/Agio
Preisaufschlag auf den Nennwert eines Wertpapiers; in Prozent oder DM ausgedrückt.
Agio plus Nennwert ergibt den Ausgabepreis. Gegensatz: Disagio. Bei Optionen
bzw. Optionsscheinen gibt das Aufgeld an, um wieviel Prozent der Kauf (Call)
bzw. Verkauf (Put) des Basiswertes durch Ausübung der Option teurer ist
als der direkte Kauf/Verkauf des Basiswertes. Dies ist nicht zu verwechseln
mit dem Agio bei Anleihen, die über pari emittiert werden.
Auflassung
Einigung zwischen dem Verkäufer und Käufer einer Immobilie über
den Eigentumsübergang. Die Auflassung wird in der Regel im Rahmen des Kaufvertrages
von einem Notar beurkundet. Auflassung und Eintragung des Eigentumswechsels
im Grundbuch bewirken den Eigentumsübergang.
Auflassungsvormerkung
Grundlage bzw. Voraussetzung eines jeden Kaufvertrages ist die Einigung zwischen
dem Verkäufer und Käufer über die Eigentumsübertragung an
dem zum Verkauf stehenden Objekt. Im Falle eines Immobilienkaufs bzw.
-verkaufs wird diese Einigung als Auflassung bezeichnet. Um die Ansprüche
des Käufers auf Übertragung des Eigentums nach vollständiger
Kaufpreiszahlung zu sichern, wird nach notarieller Beurkundung bereits die Auflassungsvormerkung
vom Amtsgericht im Grundbuch eingetragen.
Aufstockungsaktien
alter Begriff für Gratisaktien.
Aufteilungsplan
Es handelt sich um eine amtliche Bauzeichnung, in der das Sondereigentum und
Gemeinschaftseigentum eines Objektes ausgewiesen ist; meist dem notariellen
Kaufvertrag beigefügt.
Auftragsstimmrecht
Ausübung des Stimmrechts durch Kreditinstitute in den Hauptversammlungen
der Aktiengesellschaften im Auftrag und nach Weisung ihrer Depotkunden.
Auktionsverfahren
Preisfindungsverfahren, bei dem die Anleger ohne Vorgabe einer Preisspanne limitierte
Kaufangebote für die neuen Papiere abgeben. Nach Ablauf der Frist zur Abgabe
von Kaufangeboten werden diese so lange zugeteilt, angefangen vom höchsten
Gebot, bis das Emissionvolumen verteilt ist. Der endgültige Emissionspreis
richtet sich dabei nach dem niedrigsten Gebot, zu dem noch eine Zuteilung erfolgen
kann.
Aus dem Geld
Der Ausübungspreis des Optionsscheines liegt im Falle eines Calls über,
bei einem Put unter dem Kurs des Basiswertes.
Vergleiche: am Geld.
Ausgabekurs
Der Kurs, den der Anleger beim Ersterwerb von Wertpapieren zu zahlen hat. In
Deutschland dürfen Aktien nur zum Nennwert oder zu einem höheren Kurs
ausgegeben werden.
Auslandsanleihen
Wertpapieremissionen, deren Aussteller nicht in der Bundesrepublik Deutschland
ansässig sind. Auslandsanleihen können in heimischer oder in ausländischer
Währung aufgelegt werden.
Aussenanlagen
Kosten für die erstmalige Anlage der Aussenanlagen:
Um den für die AfA relevanten Teil der Anschaffungskosten zu ermitteln,
müssen neben den im Kaufpreis enthaltenen Kosten für den Grundstücksanteil
auch die Kosten für die erstmalige Anlage der Aussenanlagen, der Küche,
der Sauna, etc. vom Kaufpreis abgezogen werden. Da die Abschreibungssätze
für diese Kosten vom eingesetzten Material abhängig sind, bleiben
sie bei dieser Beispielrechnung unberücksichtigt. Klären Sie diesen
zusätzlichen Abschreibungsnutzen bitte mit Ihrem Steuerberater oder zuständigen
Finanzamt ab.
Außerbörslicher Handel
Direkter Handel zwischen zwei Parteien ohne Einschaltung eines Börsenmaklers.
Ausübungsfrist
Zeitraum, in dem die Option bzw. der Optionsschein ausgeübt werden kann
(nur für American Style). European Style Optionen können nur zum Verfalltag
ausgeübt werden. Nach Ablauf der Ausübungsfrist wird die Option bzw.
der Optionsschein wertlos.
Ausübungspreis
Synonym für Basispreis. Preis, zu dem bei Ausübung einer Option oder
eines Optionsscheines unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses
der Basiswert bezogen wird. Man unterscheidet zwischen Barausgleich und effektiver
Lieferung. Bei effektiver Lieferung handelt es sich um den Preis, zu dem der
Basiswert bezogen (Call) bzw. verkauft (Put) werden kann. Der Ausübungspreis
wird alternativ neben Basispreis auch als Basiskurs, Bezugspreis, Exercise oder
Strike-Preis bezeichnet.
Ausübungsrecht
Der Inhaber der Option bzw. des Optionsscheines hat das Recht, innerhalb der
Ausübungsfrist zum Ausübungspreis den Basiswert zu kaufen (Call) bzw.
zu verkaufen (Put) bzw. den entsprechenden Barausgleich zu verlangen.
Ausübungstag
Tag, an dem der Inhaber der Option bzw. des Optionsscheines von seinem Ausübungsrecht
Gebrauch macht. Bei European Style Optionen bzw. Optionsscheinen ist die Ausübung
nur zum Verfalltag möglich.
Auszahlungskurs
Prozentsatz des Darlehensbetrages, den der Darlehensnehmer nach Abzug des vereinbarten
Damnums erhält.
Automatische Ausübung
Der Optionsscheininhaber erhält (falls dies in den Optionsschein-Bedingungen
des Emittenten vorgesehen ist) ohne eigenes Zutun vom Emittenten am Verfallsdatum
den inneren Wert des Optionsscheins gutgeschrieben.
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