Paper Profit
Papiergewinn oder Buchgewinn, der durch ein erfolgreiches Engagement entstanden,
jedoch noch nicht realisiert wurde.
Paragraph 10e
Seit 01.01.1996 sind die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten des Paragraph
10e ersetzt worden Eigenheimzulagengesetz.
Pari
Wenn der Kurs festverzinslicher Wertpapiere ihrem Nennwert entspricht, nennt
man dies pari. Bei der Emission einer Anleihe wird häufig ein Abschlag
(= Disagio) bzw. ein Aufschlag (= Agio) auf den Nennwert vorgenommen, so dass
die Anleihe "unter pari" bzw. "über pari" emittiert
wird.
Parität
siehe Innerer Wert
Parketthandel
Handel von Wertpapieren an der Präsenzbörse.
Gegensatz: Computerbörse.
Partizipationsschein
Wertpapier, welches Vermögensrechte, nicht jedoch Mitgliedschaftsrechte
an einer Aktiengesellschaft verkörpert. Partizipationsscheine werden in
der Schweiz als Finanzierungsinstrument verwendet und sind dem deutschen Genußschein
ähnlich.
Performance
Meßzahl zur Erfolgsbeurteilung der Wertentwicklung eines Portfolios. Oftmals
wird die Performance als eine risikoadjustierte Rendite des Portfolios in Bezug
auf eine Benchmarkrendite formuliert.
Performanceindex
Neben dem Kursverlauf der Aktien werden auch Dividendenerträge (Bardividende)
und Bezugsrechtserlöse im Indexverlauf abgebildet.
Pfandbrief
1. Börse: Festverzinsliches Wertpapier, welches zur Refinanzierung von
Hypothekendarlehen dient.
2. Immobilien: Hypothekenbanken refinanzieren ihre Darlehen über die Vergabe
von Pfandbriefen. Der Gesetzgeber sieht dabei vor, dass diese Pfandbriefe jederzeit
in gleicher Höhe durch erstrangige Grundschulden gedeckt sein müssen.
PIBOR
Abk. für Paris Interbank Offered Rate. In Prozent ausgedrückter Zinssatz,
zu dem in Paris die Banken untereinander einen unbesicherten Kredit mit kurzer
Laufzeit aufnehmen.
Pit (Ring)
Der Pit einer Börse ist das Forum, auf dem die Aufträge ausgeführt
werden.
Platzierung
Unterbringung neu emittierter Wertpapiere bei Investoren.
Portefeuille
Synonym für ein Depot mit Wertpapieren.
Portfolio
Gesamtheit einer Anlage in Wertpapieren bzw. Vermögensgegenständen.
Prämie
Der Begriff Prämie (auch Optionspreis) wird auch für den Prozentsatz
verwendet, um den der indirekte Erwerb des Basiswertes durch Kauf und Ausübung
des Optionsscheines teurer ist als der unmittelbare Erwerb des Basiswertes.
Präsenzbörse
Wertpapierhandel, von Maklern und Händlern durchgeführt, welcher in
einem Börsengebäude stattfindet.
Preisindex
Im Kursverlauf eines Preisindex wird ausschließlich die Kursentwicklung
der beinhalteten Aktien abgebildet. Dividenden- und Bezugsrechtserlöse
sind im Index nicht enthalten. Als Ausgleich dafür werden erwartete Dividendenzahlungen
in Form eines Preisabschlags berücksichtigt. Nahezu alle großen Indizes
sind weltweit Preisindizes, auch Kursindizes genannt.
Primärmarkt
Emissionsmarkt für Wertpapiere. Der Sekundärmarkt ist der Zirkulationsmarkt,
auf dem bereits umlaufende Wertpapiere gehandelt werden. Wertpapierbörsen
sind grundsätzlich Sekundärmärkte.
Private Equity
Beteiligungskapital, welches sowohl in nicht börsennotierte als auch in
gelistete Unter-nehmen fließt. Dazu zählt auch Venture Capital (Risikokapital),
das jedoch im engeren Sinne nur bei wachstumsstarken Unternehmen in frühen
Phasen zum Einsatz kommt.
Programmhandel
Computergestützter und -gesteuerter Arbitragehandel. Z. B. Zwischen einem
Index und dem dazugehörigen Terminkontrakt.
Prospekt
Im engeren Sinne: gesetzlich vorgeschriebene Zusammenstellung von Angaben über
eine Gesellschaft, die Aktien oder Anleihen an der Börse einführen
will. Dabei sind die Prospekte anläßlich einer Einführung zum
amtlichen Handel ausführlicher und unterliegen strengeren Anforderungen
als diejenigen für eine Einführung in den Geregelten Markt.
Public-to-Private/Going Private
Vollständiger Rückzug einer notierten Gesellschaft von der Börse.
Um das Delisting (Börsenrückzug) zu erreichen, erhalten die freien
Aktionäre ein Abfindungsangebot.
Publikumsfonds
Investmentfonds, deren Anteile von jedermann erworben werden kann.
Publizität
Das Informieren der Öffentlichkeit über kursrelevante Ereignisse oder
Unternehmenskennzahlen, die die Situation der betreffenden Gesellschaft oder
auch die Börse im allgemeinen betreffen.
Publizitätspflicht
Begründet auf dem 2. Finanzmarktförderungsgesetz (seit dem 01.01.1995),
wonach börsennotierte Unternehmen Ad-Hoc Publikationen durchführen
müssen.
Put-Option
Der Halter der Put-Option (Optionskäufer bzw. Optionsscheinkäufer)
hat das Recht, nicht aber die Verpflichtung, den Basiswert während der
Ausübungsfrist der Option bzw. des Optionsscheines zu dem im voraus festgelegten
Basispreis unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses zu verkaufen.
Gegensatz: Call-Option.
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