P
Paper Profit

Papiergewinn oder Buchgewinn, der durch ein erfolgreiches Engagement entstanden, jedoch noch nicht realisiert wurde.


Paragraph 10e

Seit 01.01.1996 sind die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten des Paragraph 10e ersetzt worden Eigenheimzulagengesetz.


Pari

Wenn der Kurs festverzinslicher Wertpapiere ihrem Nennwert entspricht, nennt man dies pari. Bei der Emission einer Anleihe wird häufig ein Abschlag (= Disagio) bzw. ein Aufschlag (= Agio) auf den Nennwert vorgenommen, so dass die Anleihe "unter pari" bzw. "über pari" emittiert wird.


Parität

siehe Innerer Wert


Parketthandel

Handel von Wertpapieren an der Präsenzbörse.
Gegensatz: Computerbörse.


Partizipationsschein

Wertpapier, welches Vermögensrechte, nicht jedoch Mitgliedschaftsrechte an einer Aktiengesellschaft verkörpert. Partizipationsscheine werden in der Schweiz als Finanzierungsinstrument verwendet und sind dem deutschen Genußschein ähnlich.


Performance

Meßzahl zur Erfolgsbeurteilung der Wertentwicklung eines Portfolios. Oftmals wird die Performance als eine risikoadjustierte Rendite des Portfolios in Bezug auf eine Benchmarkrendite formuliert.


Performanceindex

Neben dem Kursverlauf der Aktien werden auch Dividendenerträge (Bardividende) und Bezugsrechtserlöse im Indexverlauf abgebildet.


Pfandbrief

1. Börse: Festverzinsliches Wertpapier, welches zur Refinanzierung von Hypothekendarlehen dient.
2. Immobilien: Hypothekenbanken refinanzieren ihre Darlehen über die Vergabe von Pfandbriefen. Der Gesetzgeber sieht dabei vor, dass diese Pfandbriefe jederzeit in gleicher Höhe durch erstrangige Grundschulden gedeckt sein müssen.


PIBOR

Abk. für Paris Interbank Offered Rate. In Prozent ausgedrückter Zinssatz, zu dem in Paris die Banken untereinander einen unbesicherten Kredit mit kurzer Laufzeit aufnehmen.


Pit (Ring)

Der Pit einer Börse ist das Forum, auf dem die Aufträge ausgeführt werden.


Platzierung

Unterbringung neu emittierter Wertpapiere bei Investoren.


Portefeuille

Synonym für ein Depot mit Wertpapieren.


Portfolio

Gesamtheit einer Anlage in Wertpapieren bzw. Vermögensgegenständen.


Prämie

Der Begriff Prämie (auch Optionspreis) wird auch für den Prozentsatz verwendet, um den der indirekte Erwerb des Basiswertes durch Kauf und Ausübung des Optionsscheines teurer ist als der unmittelbare Erwerb des Basiswertes.


Präsenzbörse

Wertpapierhandel, von Maklern und Händlern durchgeführt, welcher in einem Börsengebäude stattfindet.


Preisindex

Im Kursverlauf eines Preisindex wird ausschließlich die Kursentwicklung der beinhalteten Aktien abgebildet. Dividenden- und Bezugsrechtserlöse sind im Index nicht enthalten. Als Ausgleich dafür werden erwartete Dividendenzahlungen in Form eines Preisabschlags berücksichtigt. Nahezu alle großen Indizes sind weltweit Preisindizes, auch Kursindizes genannt.


Primärmarkt

Emissionsmarkt für Wertpapiere. Der Sekundärmarkt ist der Zirkulationsmarkt, auf dem bereits umlaufende Wertpapiere gehandelt werden. Wertpapierbörsen sind grundsätzlich Sekundärmärkte.


Private Equity

Beteiligungskapital, welches sowohl in nicht börsennotierte als auch in gelistete Unter-nehmen fließt. Dazu zählt auch Venture Capital (Risikokapital), das jedoch im engeren Sinne nur bei wachstumsstarken Unternehmen in frühen Phasen zum Einsatz kommt.


Programmhandel

Computergestützter und -gesteuerter Arbitragehandel. Z. B. Zwischen einem Index und dem dazugehörigen Terminkontrakt.


Prospekt

Im engeren Sinne: gesetzlich vorgeschriebene Zusammenstellung von Angaben über eine Gesellschaft, die Aktien oder Anleihen an der Börse einführen will. Dabei sind die Prospekte anläßlich einer Einführung zum amtlichen Handel ausführlicher und unterliegen strengeren Anforderungen als diejenigen für eine Einführung in den Geregelten Markt.


Public-to-Private/Going Private

Vollständiger Rückzug einer notierten Gesellschaft von der Börse. Um das Delisting (Börsenrückzug) zu erreichen, erhalten die freien Aktionäre ein Abfindungsangebot.


Publikumsfonds

Investmentfonds, deren Anteile von jedermann erworben werden kann.


Publizität

Das Informieren der Öffentlichkeit über kursrelevante Ereignisse oder Unternehmenskennzahlen, die die Situation der betreffenden Gesellschaft oder auch die Börse im allgemeinen betreffen.


Publizitätspflicht

Begründet auf dem 2. Finanzmarktförderungsgesetz (seit dem 01.01.1995), wonach börsennotierte Unternehmen Ad-Hoc Publikationen durchführen müssen.


Put-Option

Der Halter der Put-Option (Optionskäufer bzw. Optionsscheinkäufer) hat das Recht, nicht aber die Verpflichtung, den Basiswert während der Ausübungsfrist der Option bzw. des Optionsscheines zu dem im voraus festgelegten Basispreis unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses zu verkaufen.
Gegensatz: Call-Option.


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