Kapital
volkswirtschaftliche Definition: Einer der drei Produktionsfaktoren neben Boden
und Arbeit.
betriebswirtschaftliche Def.: Die Summe von Eigen- und Fremdkapital, mit dem
ein Unternehmen haftet.
Bezogen auf Immobilien: siehe auch Eigenkapital, Fremdkapital.
Kapitalanlage
Geldanlage, mit dem Zweck der Kapitalerhaltung und des Erzielens einer möglichst
hohen Rendite.
Kapitalanlageimmobilie
Immobilie, die zur Erzielung einer Rendite aus Vermietung und Steuerersparnis
erworben wird.
Kapitalerhöhung
Kapitalmaßnahme zur Erhöhung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft.
Es gibt zwei Arten von Kapitalerhöhungen: die Kapitalerhöhung aus
Gesellschaftsmitteln und die effektive Kapitalerhöhung. Werden offene Rücklagen
in Grundkapital umgewandelt, so spricht man von einer Kapitalerhöhung aus
Gesellschaftsmitteln (Gratisaktien). Eine effektive Kapitalerhöhung wird
durch Geld- oder Sacheinlage vorgenommen.
Kapitalertragsteuer
Erhebungsform der Einkommensteuer.
Kapitallebensversicherung
Sie eignet sich unter bestimmten Voraussetzungen zur steuersparenden Kopplung
mit einer Immobilienfinanzierung. Dabei ist folgende Vorgehensweise interessant:
Das Darlehen wird nicht laufend getilgt, sondern erst bei Fälligkeit, und
zwar in einem Betrag aus der steuerbegünstigten Versicherungsleistung.
Während der Darlehenslaufzeit sind Beiträge an die Versicherung und
Zinsen an die Bank zu bezahlen. Da die Zinsraten immer gleich hoch bleiben und
im Zeitablauf nicht sinken wie beim Annuitätendarlehen, ist diese Konstruktion
besonders für Vermieter von Immobilien günstig. Dies beruht darauf,
dass die Zinsen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt
werden können (Risiko-Lebensversicherung).
Kapitalmarkt
Im engeren Sinne Sammelbegriff für das Angebot von und die Nachfrage nach
Wertpapieren. Im weiteren Sinne: Markt für jede Art von mittel- und langfristig
zur Verfügung gestellten Geldmitteln.
Kapitalmarktzins
Zins für langfristiges Kapital; durchschnittliche Effektivverzinsung längerfristiger
Schuldverschreibungen und anderer Kapitalmarktpapiere.
Kapitalmaßnahme
Maßnahme, die das Grundkapital einer Aktiengesellschaft verändert,
z. B. Kapitalherabsetzung oder Kapitalerhöhung. Meistens wird die Option
bzw. der Optionsschein entsprechend angepaßt (Bezugsrecht).
Kapitalschnitt
Herabsetzung des Kapitals einer Aktiengesellschaft, sofern dieses "aufgezehrt"
ist.
Kappa
siehe Vega
Kassahandel
Börsenhandel, bei dem die Geschäftserfüllung, d. h. die Übergabe
von Wertpapieren und die entsprechende Überweisung, unmittelbar erfolgt.
In Deutschland i. d. R. innerhalb von zwei Börsentagen.
Kassakurs
Auch Kassapreis: Einheitskurs
Katasteramt
Bei den örtlichen Katasterämtern, die ein Verzeichnis aller Grundstücke
führen, erhalten Sie die für Ihre Baufinanzierung notwendigen Auszüge
aus dem Liegenschaftsbuch und den amtlichen Lageplan.
Kaufoption
Call-Option
Kaufvertrag
Nach §313 des Bürgerlichen Gesetzbuches muss ein Notar den Eigentumswechsel
einer Immobilie durch einen Kaufvertrag beurkunden. Dieser nennt das Kaufobjekt,
den vereinbarten Preis, vereinbart die Zahlungsweise und den Zahlungstermin.
Außerdem sollte er möglichst weitgehend alle Eventualitäten
klären, z.B. ob der Verkäufer für Baumängel haftet und welche
Folgen eintreten, wenn die Immobilie nicht zum vereinbarten Zeitpunkt übergeben
werden kann. Aus dem Kaufvertrag muss auch hervorgehen, wer die Kosten des Verkaufs
wie z.B. die Notargebühren und die Grundbuchgebühren trägt.
KCV
Abk. für Kurs-Cash-Flow = aktueller Kurswert geteilt durch den Cash-Flow
je Aktie. D. h. je niedriger das KCV, desto positiver für das Unternehmen.
Kennzahlen
Zur Beurteilung von Optionen bzw. Optionsscheinen zieht man statische und dynamische
Kennzahlen heran. Zu den statischen Kennzahlen gehören: Parität, Break-Even,
Aufgeld, Hebel. Die dynamischen Kennzahlen bezeichnet man auch als Greeks.
KGV
Abk. für Kurs-Gewinn-Verhältnis; aktueller Börsenwert geteilt
durch den geschätzten Gewinn je Aktie.
KISS
Abk. für das Kurs-Informations-Service-System der Frankfurter Wertpapierbörse.
Knapp behauptet
Tendenz eines Börsentages, der durch sehr geringe Kursverluste gekennzeichnet
ist.
Kommunalanleihe
Festverzinsliches Wertpapier, welches der Finanzierung von Städten und
Gemeinden dient.
Kommunalobligation
Festverzinsliches Wertpapier, emittiert von einem Kreditinstitut, unterlegt
eigene Darlehen der Bank an Städten und Gemeinden.
Konditionen
Bedingungen, zu denen ein Darlehensgeber bereit ist, ein Darlehen zur Verfügung
zu stellen. Im allgemeinen rechnet man hierzu: Nominalzins, Auszahlungskurs,
Dauer der Zinsfestschreibung, Tilgungssatz und Tilgungsbeginn (Tilgung), Bereitstellungszinsen,
Bearbeitungsgebühren. Nur aus dem sorgfältigen Vergleich aller Einzelkonditionen
läßt sich ermitteln, ob ein Darlehensangebot preisgünstiger
ist als ein anderes. Zur Problematik des Effektivzinses siehe dort. Von den
Konditionen zu unterscheiden sind die Allgemeinen Darlehensbedingungen, die
die sonstigen Rechtsbeziehungen zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer
regeln.
Konsolidierung
Bezeichnung für eine seitwärts bis leicht abwärts gerichtete
Kursentwicklung, die sich als Reaktion auf vorangegangene Kurssteigerungen anschließt.
Konsortialführer
Der Konsortialführer ist ein Kreditinstitut oder anderes Wertpapierdiensleistungsunternehmen,
das den Emittenten bei der Börseneinführung berät und von dem
Emittenten mit der Leitung eines Konsortiums und der Platzierung der Aktien
beauftragt ist. Der Emittent kann auch mehrere Kreditinstitute oder Wertpapierdienstleistungsunternehmen
mit der Konsortialführung beauftragen.
Konsortium
Vertragsgesellschaft, i. d. R. von Kreditinstituten und Brokern zur gemeinsamen
Durchführung eines Konsortialgeschäftes gebildet.
Konsumwerte
Aktien von Unternehmen, die vorwiegend Verbrauchsgüter herstellen bzw.
vertreiben.
Kontrakt
Standardisierte Mengeneinheit für ein Options- o. Futuresgeschäft
am Terminmarkt.
Konvertierung
Umwandlung einer Anleihe nach vorheriger Kündigung in eine neue, die zu
anderen Bedingungen ausgegeben wird, z.B. mit niedrigerer Verzinsung oder anderen
Tilgungsbedingungen.
Korrelation
Mißt die Beziehung, die die Wertentwicklungen zweier verschiedener Investitionen
untereinander haben. Der Korrelations-Koeffizient rangiert zwischen + 1,0 für
Investitionen, deren Wertentwicklung absolut identisch verläuft, und -
1,0 für Investitionen, deren Wertentwicklung absolut gegensätzlich
verläuft. Investitionen mit einer Korrelation von 0 haben keinerlei Übereinstimmung.
Portefeuilles, die Anlagen mit geringer Korrelation kombinieren, bieten eine
Risikostreuung bzw. ein vermindertes Risiko, ohne dabei den potentiellen Gesamtertrag
des Portefeuilles zu verringern.
Korrelationsmatrix
Die Korrelationsmatrix gibt die Korrelation zwischen den in ihr aufgeführten
Variablen (Wertpapierkursen) an.
Kovarianz
Ein statistisches Maß für den Zusammenhang bzw. den Gleichlauf zwischen
zwei Größen, z.B. Wertpapierkursen). Da die Kovarianz ein nicht normiertes
absolutes Maß darstellt, wird meist die Korrelation zur Beurteilung des
Zusammenhanges von Wertpapierkursen herangezogen.
Kündigung
Bezogen auf Darlehen: Einseitige Erklärung des Darlehensnehmers oder Darlehensgebers
zur Beendigung des Darlehensvertrages. Hypothekendarlehen der Hypothekenbanken
sind seitens der Bank bei vertragsmäßiger Abwicklung unkündbar.
Der Kunde kann dagegen das Darlehen zu bestimmten vertraglich vereinbarten Terminen
schriftlich kündigen, in der Regel bei Ablauf der Zinsfestschreibung.
Kurs-Gewinn-Verhältnis
(engl. price-earnings-ratio); Begriff aus dem Bereich der Aktienanalyse. Der
Kurs einer Aktie wird dabei durch den auf sie entfallenden Gewinn dividiert.
Er gibt also an, mit dem Wievielfachen des Jahresgewinnes die Aktie zur Zeit
an der Börse notiert wird.
Kursmakler
Vereidigter Börsenmakler, der die Kurse für die von ihm im amtlichen
Handel betreuten Wertpapiere auf der Grundlage von Kauf- und Verkaufsaufträgen
ermittelt und Käufe und Verkäufe für fremde und eigene Rechnung
ausführt.
Kurspflege
Beeinflussen des Börsenkurses durch i. d. R. massive Käufe, um den
Wert zu halten bzw. um einen Kursanstieg zu verursachen.
Kurswert
Preis, zu dem ein Wertpapier an der Börse gehandelt wird.
Kurszettel
(auch als Kursblatt oder Kursbericht bezeichnet); Liste der Kurse, die von den
amtlichen Börsenbehörden (im amtlichen Kursblatt) herausgegeben wird.
Kurszettel enthalten die im Amtlichen Handel und im Geregelten Markt festgestellten
sowie die im Freiverkehr ermittelten Kurse und die von Banken zusammengestellten
Kurse sonstiger unnotierter Papiere.
Kurszusätze
Börsenkurse werden oft mit Zusätzen und Hinweisen versehen, die das
Verhältnis von Angebot und Nachfrage bei der Bildung des Kurses erläutern.
Hier einige Beispiele:
B = Brief
Zu dem aufgeführten Kurs wurden Wertpapiere angeboten, es lag aber keine
Nachfrage zu diesem Kurs vor.
G = Geld
Kaufwünsche zu dem aufgeführten Kurs lagen vor. Es war aber kein Angebot
zu diesem Kurs vorhanden.
b = bezahlt
Alle zu diesem Kurs vorliegenden Aufträge wurden ausgeführt.
bB = bezahlt Brief
Ein Teil der Aufträge wurde ausgeführt, aber es verblieb ein Angebotsüberschuß.
bG = bezahlt Geld
Ein Teil der Aufträge wurde ausgeführt, aber es verblieb ein Nachfrageüberschuß.
T = gestrichen Taxe
Ein Kurs konnte nicht festgestellt werden; der Preis ist geschätzt.
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