K
Kapital

volkswirtschaftliche Definition: Einer der drei Produktionsfaktoren neben Boden und Arbeit.
betriebswirtschaftliche Def.: Die Summe von Eigen- und Fremdkapital, mit dem ein Unternehmen haftet.
Bezogen auf Immobilien: siehe auch Eigenkapital, Fremdkapital.


Kapitalanlage

Geldanlage, mit dem Zweck der Kapitalerhaltung und des Erzielens einer möglichst hohen Rendite.


Kapitalanlageimmobilie

Immobilie, die zur Erzielung einer Rendite aus Vermietung und Steuerersparnis erworben wird.


Kapitalerhöhung

Kapitalmaßnahme zur Erhöhung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft. Es gibt zwei Arten von Kapitalerhöhungen: die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und die effektive Kapitalerhöhung. Werden offene Rücklagen in Grundkapital umgewandelt, so spricht man von einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Gratisaktien). Eine effektive Kapitalerhöhung wird durch Geld- oder Sacheinlage vorgenommen.


Kapitalertragsteuer

Erhebungsform der Einkommensteuer.


Kapitallebensversicherung

Sie eignet sich unter bestimmten Voraussetzungen zur steuersparenden Kopplung mit einer Immobilienfinanzierung. Dabei ist folgende Vorgehensweise interessant: Das Darlehen wird nicht laufend getilgt, sondern erst bei Fälligkeit, und zwar in einem Betrag aus der steuerbegünstigten Versicherungsleistung. Während der Darlehenslaufzeit sind Beiträge an die Versicherung und Zinsen an die Bank zu bezahlen. Da die Zinsraten immer gleich hoch bleiben und im Zeitablauf nicht sinken wie beim Annuitätendarlehen, ist diese Konstruktion besonders für Vermieter von Immobilien günstig. Dies beruht darauf, dass die Zinsen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden können (Risiko-Lebensversicherung).


Kapitalmarkt

Im engeren Sinne Sammelbegriff für das Angebot von und die Nachfrage nach Wertpapieren. Im weiteren Sinne: Markt für jede Art von mittel- und langfristig zur Verfügung gestellten Geldmitteln.


Kapitalmarktzins

Zins für langfristiges Kapital; durchschnittliche Effektivverzinsung längerfristiger Schuldverschreibungen und anderer Kapitalmarktpapiere.


Kapitalmaßnahme

Maßnahme, die das Grundkapital einer Aktiengesellschaft verändert, z. B. Kapitalherabsetzung oder Kapitalerhöhung. Meistens wird die Option bzw. der Optionsschein entsprechend angepaßt (Bezugsrecht).


Kapitalschnitt

Herabsetzung des Kapitals einer Aktiengesellschaft, sofern dieses "aufgezehrt" ist.


Kappa

siehe Vega


Kassahandel

Börsenhandel, bei dem die Geschäftserfüllung, d. h. die Übergabe von Wertpapieren und die entsprechende Überweisung, unmittelbar erfolgt. In Deutschland i. d. R. innerhalb von zwei Börsentagen.


Kassakurs

Auch Kassapreis: Einheitskurs


Katasteramt

Bei den örtlichen Katasterämtern, die ein Verzeichnis aller Grundstücke führen, erhalten Sie die für Ihre Baufinanzierung notwendigen Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch und den amtlichen Lageplan.


Kaufoption

Call-Option


Kaufvertrag

Nach §313 des Bürgerlichen Gesetzbuches muss ein Notar den Eigentumswechsel einer Immobilie durch einen Kaufvertrag beurkunden. Dieser nennt das Kaufobjekt, den vereinbarten Preis, vereinbart die Zahlungsweise und den Zahlungstermin. Außerdem sollte er möglichst weitgehend alle Eventualitäten klären, z.B. ob der Verkäufer für Baumängel haftet und welche Folgen eintreten, wenn die Immobilie nicht zum vereinbarten Zeitpunkt übergeben werden kann. Aus dem Kaufvertrag muss auch hervorgehen, wer die Kosten des Verkaufs wie z.B. die Notargebühren und die Grundbuchgebühren trägt.


KCV

Abk. für Kurs-Cash-Flow = aktueller Kurswert geteilt durch den Cash-Flow je Aktie. D. h. je niedriger das KCV, desto positiver für das Unternehmen.


Kennzahlen

Zur Beurteilung von Optionen bzw. Optionsscheinen zieht man statische und dynamische Kennzahlen heran. Zu den statischen Kennzahlen gehören: Parität, Break-Even, Aufgeld, Hebel. Die dynamischen Kennzahlen bezeichnet man auch als Greeks.


KGV

Abk. für Kurs-Gewinn-Verhältnis; aktueller Börsenwert geteilt durch den geschätzten Gewinn je Aktie.


KISS

Abk. für das Kurs-Informations-Service-System der Frankfurter Wertpapierbörse.


Knapp behauptet

Tendenz eines Börsentages, der durch sehr geringe Kursverluste gekennzeichnet ist.


Kommunalanleihe

Festverzinsliches Wertpapier, welches der Finanzierung von Städten und Gemeinden dient.


Kommunalobligation

Festverzinsliches Wertpapier, emittiert von einem Kreditinstitut, unterlegt eigene Darlehen der Bank an Städten und Gemeinden.


Konditionen

Bedingungen, zu denen ein Darlehensgeber bereit ist, ein Darlehen zur Verfügung zu stellen. Im allgemeinen rechnet man hierzu: Nominalzins, Auszahlungskurs, Dauer der Zinsfestschreibung, Tilgungssatz und Tilgungsbeginn (Tilgung), Bereitstellungszinsen, Bearbeitungsgebühren. Nur aus dem sorgfältigen Vergleich aller Einzelkonditionen läßt sich ermitteln, ob ein Darlehensangebot preisgünstiger ist als ein anderes. Zur Problematik des Effektivzinses siehe dort. Von den Konditionen zu unterscheiden sind die Allgemeinen Darlehensbedingungen, die die sonstigen Rechtsbeziehungen zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer regeln.


Konsolidierung

Bezeichnung für eine seitwärts bis leicht abwärts gerichtete Kursentwicklung, die sich als Reaktion auf vorangegangene Kurssteigerungen anschließt.


Konsortialführer

Der Konsortialführer ist ein Kreditinstitut oder anderes Wertpapierdiensleistungsunternehmen, das den Emittenten bei der Börseneinführung berät und von dem Emittenten mit der Leitung eines Konsortiums und der Platzierung der Aktien beauftragt ist. Der Emittent kann auch mehrere Kreditinstitute oder Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit der Konsortialführung beauftragen.


Konsortium

Vertragsgesellschaft, i. d. R. von Kreditinstituten und Brokern zur gemeinsamen Durchführung eines Konsortialgeschäftes gebildet.


Konsumwerte

Aktien von Unternehmen, die vorwiegend Verbrauchsgüter herstellen bzw. vertreiben.


Kontrakt

Standardisierte Mengeneinheit für ein Options- o. Futuresgeschäft am Terminmarkt.


Konvertierung

Umwandlung einer Anleihe nach vorheriger Kündigung in eine neue, die zu anderen Bedingungen ausgegeben wird, z.B. mit niedrigerer Verzinsung oder anderen Tilgungsbedingungen.


Korrelation

Mißt die Beziehung, die die Wertentwicklungen zweier verschiedener Investitionen untereinander haben. Der Korrelations-Koeffizient rangiert zwischen + 1,0 für Investitionen, deren Wertentwicklung absolut identisch verläuft, und - 1,0 für Investitionen, deren Wertentwicklung absolut gegensätzlich verläuft. Investitionen mit einer Korrelation von 0 haben keinerlei Übereinstimmung. Portefeuilles, die Anlagen mit geringer Korrelation kombinieren, bieten eine Risikostreuung bzw. ein vermindertes Risiko, ohne dabei den potentiellen Gesamtertrag des Portefeuilles zu verringern.


Korrelationsmatrix

Die Korrelationsmatrix gibt die Korrelation zwischen den in ihr aufgeführten Variablen (Wertpapierkursen) an.


Kovarianz

Ein statistisches Maß für den Zusammenhang bzw. den Gleichlauf zwischen zwei Größen, z.B. Wertpapierkursen). Da die Kovarianz ein nicht normiertes absolutes Maß darstellt, wird meist die Korrelation zur Beurteilung des Zusammenhanges von Wertpapierkursen herangezogen.


Kündigung

Bezogen auf Darlehen: Einseitige Erklärung des Darlehensnehmers oder Darlehensgebers zur Beendigung des Darlehensvertrages. Hypothekendarlehen der Hypothekenbanken sind seitens der Bank bei vertragsmäßiger Abwicklung unkündbar. Der Kunde kann dagegen das Darlehen zu bestimmten vertraglich vereinbarten Terminen schriftlich kündigen, in der Regel bei Ablauf der Zinsfestschreibung.


Kurs-Gewinn-Verhältnis

(engl. price-earnings-ratio); Begriff aus dem Bereich der Aktienanalyse. Der Kurs einer Aktie wird dabei durch den auf sie entfallenden Gewinn dividiert. Er gibt also an, mit dem Wievielfachen des Jahresgewinnes die Aktie zur Zeit an der Börse notiert wird.


Kursmakler

Vereidigter Börsenmakler, der die Kurse für die von ihm im amtlichen Handel betreuten Wertpapiere auf der Grundlage von Kauf- und Verkaufsaufträgen ermittelt und Käufe und Verkäufe für fremde und eigene Rechnung ausführt.


Kurspflege

Beeinflussen des Börsenkurses durch i. d. R. massive Käufe, um den Wert zu halten bzw. um einen Kursanstieg zu verursachen.


Kurswert

Preis, zu dem ein Wertpapier an der Börse gehandelt wird.


Kurszettel

(auch als Kursblatt oder Kursbericht bezeichnet); Liste der Kurse, die von den amtlichen Börsenbehörden (im amtlichen Kursblatt) herausgegeben wird. Kurszettel enthalten die im Amtlichen Handel und im Geregelten Markt festgestellten sowie die im Freiverkehr ermittelten Kurse und die von Banken zusammengestellten Kurse sonstiger unnotierter Papiere.


Kurszusätze

Börsenkurse werden oft mit Zusätzen und Hinweisen versehen, die das Verhältnis von Angebot und Nachfrage bei der Bildung des Kurses erläutern.
Hier einige Beispiele:
B = Brief
Zu dem aufgeführten Kurs wurden Wertpapiere angeboten, es lag aber keine Nachfrage zu diesem Kurs vor.
G = Geld
Kaufwünsche zu dem aufgeführten Kurs lagen vor. Es war aber kein Angebot zu diesem Kurs vorhanden.
b = bezahlt
Alle zu diesem Kurs vorliegenden Aufträge wurden ausgeführt.
bB = bezahlt Brief
Ein Teil der Aufträge wurde ausgeführt, aber es verblieb ein Angebotsüberschuß.
bG = bezahlt Geld
Ein Teil der Aufträge wurde ausgeführt, aber es verblieb ein Nachfrageüberschuß.
T = gestrichen Taxe
Ein Kurs konnte nicht festgestellt werden; der Preis ist geschätzt.


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