G
Gamma

Gamma ist eine dynamische Kennzahl, die die Veränderung des Options-Deltas in Abhängigkeit von der Kursveränderung des Basiswertes angibt.


Gap

Kurslücke, die entsteht, wenn der erste Kurs über bzw. unter dem des Vortages liegt.


Garantie-Fonds

Fondsform, bei der dem Anleger seinen eingezahlten Betrag garantiert wieder zurückerhält.


Gebäudeversicherungen

"Als wohnungseigentumsrechtliche Pflichtversicherung ist im Gesetz die Feuer- bzw. Brandversicherung des gemeinschaftlichen Eigentums geregelt. Zu empfehlen sind weitere Versicherungen:
- Bauherrenhaftpflicht
- Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht
- Strom- und Leitungswasserschadenversicherung: z.B. für Rohrbrüche und Frostschäden
- Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung: notwendig bei Wohnanlagen mit Ölheizung und Öltank
- Hausratversicherung"


Gedeckter Optionsschein

siehe Covered Warrant.


Geldkurs

siehe Bid/Geldkurs.


Geldmarkt

Markt für kurzfristige (i. d. R. bis max. ein Jahr) Guthaben und Kredite. Ein wesentlicher Bereich ist dabei die kurzfristige Kreditvergabe der Banken untereinander.


Geldmarktfonds

Risikoarme Investmentfonds, die ihre Mittel in kurzfristige Geldmarktwerte (Restlaufzeit unter einem Jahr) anlegen.


Geldmenge

Geldvolumen (Bar-, Sichteinlagen)


Gemeinschaftseigentum

Gemeinschaftseigentum ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz, was nicht ausdrücklich zu Sondereigentum durch Gesetz erklärt ist. Das sind z.B. Treppenhaus, Waschkeller, Fahrradabstellraum.


Gemischte Fonds

Fonds, die sowohl in Aktien als auch festverzinsliche Wertpapiere investieren.


Genußschein

Urkunde, die Vermögensrechte an einer Gesellschaft (i. d. R. Ansprüche auf Gewinnanteile und/oder Liquidationserlös) verbrieft, aber nicht mit Stimmrechten verbunden ist.


Geregelter Markt

Markt an den deutschen Wertpapierbörsen, für den erleichterte Zulassungsbedingungen und weniger strenge Publizitätsvorschriften als für den Amtlichen Handel gelten. Die Preise werden von besonders beauftragten freien Maklern festgestellt. Sie werden nach den Regeln der amtlichen Kursfestsetzung ermittelt, aber nicht amtlich notiert.


Geschlossene Fonds (Closed-End Funds)

Fonds einer Kapitalanlagegesellschaft besonders in den angelsächsischen Ländern – jedoch auch in Deutschland in Form von geschlossenen Immobilienfonds –, deren Mittel durch den Verkauf einer bestimmten, von vornherein begrenzten Anzahl von Anteilen aufgebracht werden. Wird das geplante Volumen erreicht, wird der Fonds geschlossen.


Geschlossener Immobilienfonds

In Gegensatz zu offenen Immobilienfonds wird bei geschlossenen i.d.R. ein klar definiertes Objekt finanziert, z.B. ein Bürogebäude oder ein Einkaufszentrum. Anteilsscheine können in unterschiedlicher Höhe bezogen werden. Nach der Finanzierung wird der Fonds geschlossen, d.h. keine weiteren Scheine werden ausgegeben. Es gibt unterschiedliche Rechtsformen (GbR, KG).


Girosammelverwahrung

Die preiswerteste, sicherste und einfachste Art, Aktien aufbewahren zu lassen. Die Wertpapiere werden zentral bei einer Wertpapiersammelbank deponiert.


Glattstellen

Kauf bzw. Verkauf einer Position in Wertpapieren, Devisen, Futures o. Optionen, der bewirkt, dass man gegenüber einem Geschäftspartner keinerlei Verpflichtungen mehr hat, d. h. die Position wird aufgelöst.


Gleitender Durchschnitt

Der gleitende Durchschnitt wird als arithmetisches Mittel aus einer bestimmten Anzahl von Kurswerten der Vergangenheit berechnet. Häufig werden gleitende Durchschnitte über 200 Tage für Langfristcharts und 90 Tage für Kurzfristcharts verwendet.


Going Public

(engl.) Fachausdruck für den Gang einer Aktiengesellschaft an die Börse.


Good-till-cancelled (GTC)

Unlimitierter bzw. uneingeschränkt limitierter Auftrag, der bis auf Widerruf gültig ist.


Good-till-date (GTD)

Unlimitierter bzw. uneingeschränkt limitierter Auftrag, der bis zum angegebenen Termin gültig ist.


Gratisaktien

Sie werden ausgegeben, wenn eine Aktiengesellschaft offene Rücklagen in dividendeberechtigtes Grundkapital umwandelt. Die gesamten Eigenmittel der Gesellschaft werden dadurch nicht verändert, so dass die Beteiligung des Aktionärs gleich bleibt.


Graumarkt (-Kurs)

Dieser Begriff (nicht zu verwechseln mit "Grauer Kapitalmarkt") steht in engem Zusammenhang mit Neuemissionen. I. d. R. ordert man Aktien während der Zeichnungsfrist in der angegebenen Bookbuilding-Spanne. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Aktien noch vor der Erstnotiz im Graumarkt zu erwerben. Der Graumarkt stellt eine Art Termingeschäft dar, da der Investor in diesem Fall Aktien über die Bank zu einem bestimmten Kurs (= Graumarktkurs) vor der Erstnotiz kauft.


Greeks

dt: Griechen; dynamische Kennzahlen für Optionen bzw. Optionsscheine: Delta, Theta, Gamma, Vega, Rho, Kappa.


Greenback

Geläufige Bezeichnung für den US-Dollar.


Greenshoe

Der Greenshoe ist eine Vereinbarung zwischen dem Emittenten und dem Konsortialführer bzw. dem Konsortium bei Platzierungen im Bookbuildung-Verfahren. Er ist eine Option, Mehrzuteilungen bei der Emission durch weitere Aktien aus einer Kapitalerhöhung oder aus Beständen von Altaktionären abzudecken. Dies geschieht i. d. R. dann, wenn die Nachfrage nach den emittierten Stücken das vorgesehene Emissionsvolumen erheblich übersteigt. Der Platzierungspreis der Greenshoe-Aktien entspricht dem für die übrigen Aktien aus der Emission. Der Greenshoe dient auch der Kursstabilisierung im Zeitraum unmittelbar nach Aufnahme des Börsenhandels der emittierten Aktien.


Griechen/griechische Variablen

Greeks


Grundbuch

Beim Amtsgericht geführtes Register, in dem das Grundstück, die Eigentumsverhältnisse und die auf ihm ruhenden Belastungen und Nutzungsrechte eingetragen sind. Das Grundbuch kann bei berechtigtem Interesse von jedermann (z.B. Käufer) eingesehen werden. Die Richtigkeit des Grundbuchinhalts wird kraft Gesetzes vermutet. Wer im guten Glauben auf die Richtigkeit des Grundbuches erwirbt, ist kraft Gesetz geschützt. Das Grundbuch ist wie folgt gegliedert:
- Deckblatt
- Bestandsverzeichnis
- Abteilung I: Hier ist der jeweilige Eigentümer und sein Anteil eingetragen.
- Abteilung II: Hier sind die Lasten und Beschränkungen, z.B. Grunddienstbarkeiten, besondere Nutzungsrechte, Geh, Fahrtrechte eingetragen.
- Abteilung III: Hier sind die Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden eingetragen.
Alle Eintragungen erfolgen unter Hinweis auf die Grundlagenurkunde in den Grundakten, z.B. Teilungserklärung, Kaufvertrag u.a.


Grundbuchamt

Eine Abteilung des Amtsgerichts, die das Grundbuch führt. In Teilen von Baden-Württemberg wird das Grundbuch von den Notaren selbst geführt.


Grundbuchauszug

Vollständige Abschrift aller zu einem Grundstück bestehenden Grundbucheintragungen, die jedermann mit berechtigtem Interesse verlangen kann. Die rangrichtige Eintragung einer Grundschuld ist dem Darlehensgeber durch einen beglaubigtem Grundbuchauszug nachzuweisen.


Grunderwerbssteuer

Grundsätzlich fällt bei jedem Kauf einer Immobilie eine einmalige Grunderwerbssteuer in Höhe von 3,5 % des Kaufpreises an.


Grundkapital

Aktien- oder Nennkapital einer Aktiengesellschaft, das der Summe der Nennwerte der aus gegebenen Aktien (Stamm- und Vorzugsaktien) entspricht. Mindestnennbetrag des Grundkapitals ist 100.000 DM. In der Bilanz steht das Grundkapital auf der Passivseite. Der Nennbetrag des Grundkapitals muss mindestens TDM 100 betragen, liegt jedoch meistens deutlich darüber. Die Summe der Nennwerte aller emittierten Aktien ergibt den gesamten Nennwert, an dem der Aktionär anteilig beteiligt ist.


Grundpfandrechte

Sowohl Hypotheken als auch Grundschulden sind Grundpfandrechte und müssen in das Grundbuch eingetragen werden. Die Eintragung muss den Namen des Gläubigers und den Geldbetrag der Forderung enthalten.


Grundschuld

Eine Grundschuld sichert ein Darlehen auf eine Immobilie im Grundbuch ab, d.h. kommt es zur Nichtrückzahlung des Darlehens durch den Schuldner, kann der Darlehensgeber mit Hilfe der Grundschuld die Zwangsversteigerung der abgesicherten Immobilie anstreben. Im Gegensatz zur Hypothek muss bei einer Grundschuld keine Forderung zum Zeitpunkt der Eintragung bestehen und sie muss nach Darlehensrückzahlung nicht gelöscht werden. Sie besteht als Eigentümergrundschuld weiter und kann anderweitig abgetreten werden. Das hat zur Folge, dass die Grundschuld in der Praxis einfacher zu handhaben ist und häufiger angewendet wird als die Hypothek. Dies ist insbesondere vorteilhaft bei Konditionsanpassung und Umschuldung.


Grundschuldbestellung

In einer notariellen Urkunde erklärte Zustimmung des Grundeigentümers zur Belastung seines Grundstücks (Grundschuld), verbunden mit dem Antrag, diese in das Grundbuch einzutragen.


Grundsteuer

Im Gegensatz zur Grunderwerbssteuer, die nur einmalig beim Erwerb einer Immobilie zu zahlen ist, handelt es sich bei der Grundsteuer um eine regelmäßig an die Gemeinde zu entrichtende Steuer (Jahressteuer).


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