Gamma
Gamma ist eine dynamische Kennzahl, die die Veränderung des Options-Deltas
in Abhängigkeit von der Kursveränderung des Basiswertes angibt.
Gap
Kurslücke, die entsteht, wenn der erste Kurs über bzw. unter dem des
Vortages liegt.
Garantie-Fonds
Fondsform, bei der dem Anleger seinen eingezahlten Betrag garantiert wieder
zurückerhält.
Gebäudeversicherungen
"Als wohnungseigentumsrechtliche Pflichtversicherung ist im Gesetz die
Feuer- bzw. Brandversicherung des gemeinschaftlichen Eigentums geregelt. Zu
empfehlen sind weitere Versicherungen:
- Bauherrenhaftpflicht
- Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht
- Strom- und Leitungswasserschadenversicherung: z.B. für Rohrbrüche
und Frostschäden
- Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung: notwendig bei Wohnanlagen mit
Ölheizung und Öltank
- Hausratversicherung"
Gedeckter Optionsschein
siehe Covered Warrant.
Geldkurs
siehe Bid/Geldkurs.
Geldmarkt
Markt für kurzfristige (i. d. R. bis max. ein Jahr) Guthaben und Kredite.
Ein wesentlicher Bereich ist dabei die kurzfristige Kreditvergabe der Banken
untereinander.
Geldmarktfonds
Risikoarme Investmentfonds, die ihre Mittel in kurzfristige Geldmarktwerte (Restlaufzeit
unter einem Jahr) anlegen.
Geldmenge
Geldvolumen (Bar-, Sichteinlagen)
Gemeinschaftseigentum
Gemeinschaftseigentum ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz, was nicht ausdrücklich
zu Sondereigentum durch Gesetz erklärt ist. Das sind z.B. Treppenhaus,
Waschkeller, Fahrradabstellraum.
Gemischte Fonds
Fonds, die sowohl in Aktien als auch festverzinsliche Wertpapiere investieren.
Genußschein
Urkunde, die Vermögensrechte an einer Gesellschaft (i. d. R. Ansprüche
auf Gewinnanteile und/oder Liquidationserlös) verbrieft, aber nicht mit
Stimmrechten verbunden ist.
Geregelter Markt
Markt an den deutschen Wertpapierbörsen, für den erleichterte Zulassungsbedingungen
und weniger strenge Publizitätsvorschriften als für den Amtlichen
Handel gelten. Die Preise werden von besonders beauftragten freien Maklern festgestellt.
Sie werden nach den Regeln der amtlichen Kursfestsetzung ermittelt, aber nicht
amtlich notiert.
Geschlossene Fonds (Closed-End Funds)
Fonds einer Kapitalanlagegesellschaft besonders in den angelsächsischen
Ländern jedoch auch in Deutschland in Form von geschlossenen Immobilienfonds
, deren Mittel durch den Verkauf einer bestimmten, von vornherein begrenzten
Anzahl von Anteilen aufgebracht werden. Wird das geplante Volumen erreicht,
wird der Fonds geschlossen.
Geschlossener Immobilienfonds
In Gegensatz zu offenen Immobilienfonds wird bei geschlossenen i.d.R. ein klar
definiertes Objekt finanziert, z.B. ein Bürogebäude oder ein Einkaufszentrum.
Anteilsscheine können in unterschiedlicher Höhe bezogen werden. Nach
der Finanzierung wird der Fonds geschlossen, d.h. keine weiteren Scheine werden
ausgegeben. Es gibt unterschiedliche Rechtsformen (GbR, KG).
Girosammelverwahrung
Die preiswerteste, sicherste und einfachste Art, Aktien aufbewahren zu lassen.
Die Wertpapiere werden zentral bei einer Wertpapiersammelbank deponiert.
Glattstellen
Kauf bzw. Verkauf einer Position in Wertpapieren, Devisen, Futures o. Optionen,
der bewirkt, dass man gegenüber einem Geschäftspartner keinerlei Verpflichtungen
mehr hat, d. h. die Position wird aufgelöst.
Gleitender Durchschnitt
Der gleitende Durchschnitt wird als arithmetisches Mittel aus einer bestimmten
Anzahl von Kurswerten der Vergangenheit berechnet. Häufig werden gleitende
Durchschnitte über 200 Tage für Langfristcharts und 90 Tage für
Kurzfristcharts verwendet.
Going Public
(engl.) Fachausdruck für den Gang einer Aktiengesellschaft an die Börse.
Good-till-cancelled (GTC)
Unlimitierter bzw. uneingeschränkt limitierter Auftrag, der bis auf Widerruf
gültig ist.
Good-till-date (GTD)
Unlimitierter bzw. uneingeschränkt limitierter Auftrag, der bis zum angegebenen
Termin gültig ist.
Gratisaktien
Sie werden ausgegeben, wenn eine Aktiengesellschaft offene Rücklagen in
dividendeberechtigtes Grundkapital umwandelt. Die gesamten Eigenmittel der Gesellschaft
werden dadurch nicht verändert, so dass die Beteiligung des Aktionärs
gleich bleibt.
Graumarkt (-Kurs)
Dieser Begriff (nicht zu verwechseln mit "Grauer Kapitalmarkt") steht
in engem Zusammenhang mit Neuemissionen. I. d. R. ordert man Aktien während
der Zeichnungsfrist in der angegebenen Bookbuilding-Spanne. Es besteht jedoch
die Möglichkeit, Aktien noch vor der Erstnotiz im Graumarkt zu erwerben.
Der Graumarkt stellt eine Art Termingeschäft dar, da der Investor in diesem
Fall Aktien über die Bank zu einem bestimmten Kurs (= Graumarktkurs) vor
der Erstnotiz kauft.
Greeks
dt: Griechen; dynamische Kennzahlen für Optionen bzw. Optionsscheine: Delta,
Theta, Gamma, Vega, Rho, Kappa.
Greenback
Geläufige Bezeichnung für den US-Dollar.
Greenshoe
Der Greenshoe ist eine Vereinbarung zwischen dem Emittenten und dem Konsortialführer
bzw. dem Konsortium bei Platzierungen im Bookbuildung-Verfahren. Er ist eine
Option, Mehrzuteilungen bei der Emission durch weitere Aktien aus einer Kapitalerhöhung
oder aus Beständen von Altaktionären abzudecken. Dies geschieht i.
d. R. dann, wenn die Nachfrage nach den emittierten Stücken das vorgesehene
Emissionsvolumen erheblich übersteigt. Der Platzierungspreis der Greenshoe-Aktien
entspricht dem für die übrigen Aktien aus der Emission. Der Greenshoe
dient auch der Kursstabilisierung im Zeitraum unmittelbar nach Aufnahme des
Börsenhandels der emittierten Aktien.
Griechen/griechische Variablen
Greeks
Grundbuch
Beim Amtsgericht geführtes Register, in dem das Grundstück, die Eigentumsverhältnisse
und die auf ihm ruhenden Belastungen und Nutzungsrechte eingetragen sind. Das
Grundbuch kann bei berechtigtem Interesse von jedermann (z.B. Käufer) eingesehen
werden. Die Richtigkeit des Grundbuchinhalts wird kraft Gesetzes vermutet. Wer
im guten Glauben auf die Richtigkeit des Grundbuches erwirbt, ist kraft Gesetz
geschützt. Das Grundbuch ist wie folgt gegliedert:
- Deckblatt
- Bestandsverzeichnis
- Abteilung I: Hier ist der jeweilige Eigentümer und sein Anteil eingetragen.
- Abteilung II: Hier sind die Lasten und Beschränkungen, z.B. Grunddienstbarkeiten,
besondere Nutzungsrechte, Geh, Fahrtrechte eingetragen.
- Abteilung III: Hier sind die Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden eingetragen.
Alle Eintragungen erfolgen unter Hinweis auf die Grundlagenurkunde in den Grundakten,
z.B. Teilungserklärung, Kaufvertrag u.a.
Grundbuchamt
Eine Abteilung des Amtsgerichts, die das Grundbuch führt. In Teilen von
Baden-Württemberg wird das Grundbuch von den Notaren selbst geführt.
Grundbuchauszug
Vollständige Abschrift aller zu einem Grundstück bestehenden Grundbucheintragungen,
die jedermann mit berechtigtem Interesse verlangen kann. Die rangrichtige Eintragung
einer Grundschuld ist dem Darlehensgeber durch einen beglaubigtem Grundbuchauszug
nachzuweisen.
Grunderwerbssteuer
Grundsätzlich fällt bei jedem Kauf einer Immobilie eine einmalige
Grunderwerbssteuer in Höhe von 3,5 % des Kaufpreises an.
Grundkapital
Aktien- oder Nennkapital einer Aktiengesellschaft, das der Summe der Nennwerte
der aus gegebenen Aktien (Stamm- und Vorzugsaktien) entspricht. Mindestnennbetrag
des Grundkapitals ist 100.000 DM. In der Bilanz steht das Grundkapital auf der
Passivseite. Der Nennbetrag des Grundkapitals muss mindestens TDM 100 betragen,
liegt jedoch meistens deutlich darüber. Die Summe der Nennwerte aller emittierten
Aktien ergibt den gesamten Nennwert, an dem der Aktionär anteilig beteiligt
ist.
Grundpfandrechte
Sowohl Hypotheken als auch Grundschulden sind Grundpfandrechte und müssen
in das Grundbuch eingetragen werden. Die Eintragung muss den Namen des Gläubigers
und den Geldbetrag der Forderung enthalten.
Grundschuld
Eine Grundschuld sichert ein Darlehen auf eine Immobilie im Grundbuch ab, d.h.
kommt es zur Nichtrückzahlung des Darlehens durch den Schuldner, kann der
Darlehensgeber mit Hilfe der Grundschuld die Zwangsversteigerung der abgesicherten
Immobilie anstreben. Im Gegensatz zur Hypothek muss bei einer Grundschuld keine
Forderung zum Zeitpunkt der Eintragung bestehen und sie muss nach Darlehensrückzahlung
nicht gelöscht werden. Sie besteht als Eigentümergrundschuld weiter
und kann anderweitig abgetreten werden. Das hat zur Folge, dass die Grundschuld
in der Praxis einfacher zu handhaben ist und häufiger angewendet wird als
die Hypothek. Dies ist insbesondere vorteilhaft bei Konditionsanpassung und
Umschuldung.
Grundschuldbestellung
In einer notariellen Urkunde erklärte Zustimmung des Grundeigentümers
zur Belastung seines Grundstücks (Grundschuld), verbunden mit dem Antrag,
diese in das Grundbuch einzutragen.
Grundsteuer
Im Gegensatz zur Grunderwerbssteuer, die nur einmalig beim Erwerb einer Immobilie
zu zahlen ist, handelt es sich bei der Grundsteuer um eine regelmäßig
an die Gemeinde zu entrichtende Steuer (Jahressteuer).
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