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Aktuelle
Gerichtsurteile
Manchmal verschaffen Gerichtsurteile abgewiesenen
Bauherren Fördergelder
Demnach hat ein privater Bauherr mit Haus auf fremdem
Boden ein Recht auf Eigenheimzulage. Er muss allerdings im
wirtschaftlichen Sinne Hauseigentümer sein. Das heißt, er
muss über das Gebäude entscheiden können und eventuelle
Erträge, etwa aus dem Verkauf, selbst einstreichen. Dies
gilt zum Beispiel für nicht verheiratete Paare: Gehört
einem Partner allein das Grundstück mit dem gemeinsamen
Haus und hat der andere Anspruch auf Ausgleichsanspruch im
Trennungsfall, so gehört ihm ebenso die Hälfte des
Fördergeldes – laut Urteil des Bundesfinanzhofes.
(Aktenzeichen: X R 15/01)
Ferienwohnung im Inland
Wer sich eine Ferienwohnung im Inland zulegt, hatte
ursprünglich kein Recht auf das Fördergeld. Taugt sie
allerdings zum Dauer-
wohnsitz, ist als solcher genehmigt und der
Käufer nutzt sie als Hauptwohnung, dann kann er
Eigenheimzulage beantragen. Er muss die Wohnung also zu
seinem Zuhause ummodeln – so entschied das Niedersäch. Finanzgericht.
(Aktenzeichen: 9 K 234/99)
Quelle:
DAS HAUS
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